Krafträder

Krafträder / Dreirädrige Krafträder / A

  • Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetisch angeordneten Rädern
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
  • Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)
  • 21 Jahre (dreirädrigen Kfz über 15 kW Motorleistung
  • 20 Jahre (bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
  • Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
Harry Passig
moodbild roller

Krafträder (auch mit Beiwagen) / A2

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, Verhältnis zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen
  • Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt)
  • eingeschlossene Klassen: A1 und AM
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Nach 2 Jahren A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
Harry Passig
moodbild roller

Krafträder (auch mit Beiwagen) / A1

  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen
  • Hubraum von bis zu 125 cm³ bei Verbrennungsmotoren dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW
  • eingeschlossene Klassen: AM
  • Mindestalter: 16 Jahre
Harry Passig
moodbild roller