Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, Verhältnis zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden,
gelten nach zwei Jahren
automatisch als Klasse A (unbeschränkt)
eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Mindestalter: 18 Jahre
Nach 2 Jahren A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich