Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen

Kraftfahrzeuge / B | BF17

  • ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A, A1 und A2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)
  • eingeschlossene Klassen: AM und L
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am BF17)
Harry Passig Jeanne C. Juhl-Passig
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Fahrzeugkombinationen / B96

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers beträgt nicht mehr als 750kg
  • zulässige Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500kg und nicht mehr als 4.250kg
  • eingeschlossene Klassen: keine
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer BF17), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Harry Passig Jeanne C. Juhl-Passig
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Fahrzeugkombinationen / BE

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen
  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers übersteigt 3.500 kg nicht
  • eingeschlossene Klassen: AM
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am BF17), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Harry Passig Jeanne C. Juhl-Passig
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