ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A, A1 und A2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3 500 kg
Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750
kg zulässiger Gesamtmasse
(sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)
eingeschlossene Klassen: AM und L
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am BF17)